Beschwerdeverfahren
CORMEN s.r.o. Reklamationsverfahren
mit Sitz in Průmyslová 420, Bystřice nad Pernštejnem, Postleitzahl 593 01, ID-Nr. 25547593, eingetragen im Handelsregister des Kreisgerichts in Brünn, Abteilung C, Einlage 32085
I. Allgemeine Bestimmungen
(1) Das Reklamationsverfahren regelt die Art und Weise und die Bedingungen der Geltendmachung von Warenmängeln und Ansprüchen aus der Qualitätsgarantie zwischen der Gesellschaft CORMEN s.r.o. (nachfolgend Verkäufer genannt) und dem Verbraucher (nachfolgend Käufer genannt), der beim Verkäufer Waren kauft. Die Gewährung der Garantie, die Dauer der Garantiezeit und die Abwicklung von Reklamationen richten sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Verbraucherschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften in diesem Bereich (insbesondere nach den Bestimmungen der §§ 1914 bis 1925, 2099 bis 2117 und 2161 bis 2174 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg.) Die Bedingungen für die Ausübung des Rechts auf mangelhafte Leistung, einschließlich der Sachmängelhaftung, die im Reklamationsverfahren festgelegt sind, gelten nur für Waren, für die der Käufer unverzüglich eine ordnungsgemäße und berechtigte Reklamation eingereicht hat.
2. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden und entgangenen Gewinn, die sich aus dem Betrieb des Produkts oder seiner Unverträglichkeit mit anderen Produkten ergeben (es sei denn, es wurde vorher schriftlich etwas anderes vereinbart), sowie für Schäden, die durch äußere Ereignisse und fehlerhafte Handhabung verursacht werden. Mängel dieser Art fallen nicht unter die gewährte Qualitätsgarantie.
3. Die Gewährleistungsfrist für das Produkt beginnt mit dem Datum des Erhalts der Ware durch den Käufer. Der Verkäufer garantiert die Qualität und Vollständigkeit der Lieferung. Die Gewährleistungsfrist für den Käufer als Verbraucher beträgt 24 Monate. Die Garantiezeit verlängert sich um den Zeitraum, in dem die Ware unter Garantie repariert wurde. Im Falle des Austauschs der Ware beginnt eine neue Gewährleistungsfrist zu laufen.
(4) Der Verbraucherkäufer ist berechtigt, das Recht auf Beanstandung von Mängeln, die an Verbrauchsgütern auftreten, innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach Erhalt geltend zu machen. Zeigt sich der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt, so gilt die Ware als bei Erhalt mangelhaft.
II. Entgegennahme der Ware
(1) Der Käufer ist verpflichtet, den physischen Zustand der Sendung und der empfangenen Ware zu prüfen. Etwaige Unstimmigkeiten oder Beschädigungen sind sofort an Ort und Stelle dem Frachtführer mitzuteilen und die Feststellungen auf dem Liefer- oder Versandschein zu vermerken. Bei größeren Schäden darf der Käufer die Sendung vom Frachtführer nicht annehmen und muss diese Tatsache telefonisch oder per E-Mail an info@cormen.cz melden .
2. Der Käufer hat die Prüfung so vorzunehmen, dass er alle Mängel, die mit der üblichen Sorgfalt festgestellt werden können, entdeckt.
III. Ort der Reklamation
(1) Die Ausübung des Rechts auf mangelhafte Leistung oder die Geltendmachung eines Anspruchs aus der Qualitätsgarantie erfolgt durch Übersendung schriftlicher Informationen oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse des Verkäufers: info@cormen.cz mit einer Beschreibung des Mangels oder durch Ausfüllen des Reklamationsberichts unter www.cormen.cz. Der Käufer kann die Reklamation auch am Ort des Kaufs oder in einer Niederlassung des Verkäufers einreichen.
IV. Übergabe und Transport der Reklamation
(1) Der Käufer liefert die reklamierte Ware persönlich oder per Spediteur auf eigene Kosten und Gefahr. Die Ware aus einer berechtigten Reklamation wird auf Kosten des Verkäufers zurückgesandt, die Ware aus einer unberechtigten Reklamation wird auf Kosten des Käufers zurückgesandt.
V. Art der Reklamation, erforderliche Unterlagen
1. Der Verkäufer haftet dem Käufer insbesondere dafür, dass zum Zeitpunkt der Übernahme der Ware durch den Käufer,
- die Ware die zwischen den Parteien vereinbarte Beschaffenheit aufweist und, falls keine Vereinbarung getroffen wurde, die Beschaffenheit, die der Verkäufer oder der Hersteller beschrieben hat oder die der Käufer in Anbetracht der Beschaffenheit der Ware und auf der Grundlage der von ihnen durchgeführten Werbung erwartet hat,
- die Ware für den Zweck geeignet ist, für den sie nach Angaben des Verkäufers verwendet werden soll oder für den Waren dieser Art gewöhnlich verwendet werden,
- die Ware in Qualität oder Ausführung dem vereinbarten Muster oder der vereinbarten Probe entspricht, wenn die Qualität oder Ausführung unter Bezugnahme auf das vereinbarte Muster oder die vereinbarte Probe bestimmt wurde,
- die Ware in der richtigen Menge, dem richtigen Maß oder Gewicht vorliegt und die Ware den Anforderungen der Rechtsvorschriften entspricht.
2. Weist die Sache die vorgenannten Eigenschaften nicht auf, so kann der Käufer auch die Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verlangen, es sei denn, dass dies wegen der Art des Mangels unzumutbar ist, betrifft der Mangel jedoch nur einen Teil der Sache, so kann der Käufer nur den Ersatz dieses Teils verlangen; ist dies nicht möglich, so kann er vom Vertrag zurücktreten.
3. Ist dies jedoch in Anbetracht der Art des Mangels unverhältnismäßig, insbesondere wenn der Mangel unverzüglich behoben werden kann, hat der Käufer das Recht auf kostenlose Beseitigung des Mangels.
4. Der Käufer hat auch bei einem behebbaren Mangel Anspruch auf Lieferung einer neuen Sache oder auf Ersatz eines Teils, wenn er die Sache wegen des Wiederauftretens des Mangels nach der Reparatur oder wegen einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß benutzen kann. In diesem Fall hat der Käufer auch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Tritt der Käufer nicht vom Vertrag zurück oder macht er von seinem Recht auf Lieferung einer neuen mangelfreien Sache, auf Ersatz eines Teils der Sache oder auf Nachbesserung der Sache keinen Gebrauch, so kann er einen angemessenen Preisnachlass verlangen. Der Käufer hat auch dann ein Recht auf einen angemessenen Preisnachlass, wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, eine neue mangelfreie Sache zu liefern, einen Teil der Sache zu ersetzen oder die Sache zu reparieren, sowie wenn der Verkäufer den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt oder wenn die Behebung des Mangels für den Käufer mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden wäre.
6. Dem Käufer steht das Recht auf mangelhafte Leistung nicht zu, wenn er vor der Übernahme der Sache wusste, dass die Sache einen Mangel hat, oder wenn er den Mangel selbst verursacht hat.
Die Garantie kann in den folgenden Fällen nicht geltend gemacht werden:
- Wenn die Gewährleistungsfrist für die reklamierte Sache vor dem Zeitpunkt der Reklamation abgelaufen ist (die Gewährleistung ist erloschen).
- Der Mangel wurde durch unsachgemäße Installation, Handhabung, Betrieb, Manipulation oder Vernachlässigung der notwendigen Wartung der Ware durch den Käufer verursacht.
- Der Mangel wurde durch unbefugte Eingriffe in die Ware oder sonstige Veränderungen ohne Genehmigung des Herstellers verursacht.
- Der Mangel wurde durch den Anschluss an ein elektrisches Netz verursacht, das nicht der einschlägigen CSN-Norm entspricht.
- Die Ware ist durch Witterungseinflüsse beschädigt worden.
- Das Produkt hat optische Veränderungen erfahren, die durch den normalen Gebrauch verursacht werden und die die Funktionsfähigkeit der Produkte nicht beeinträchtigen.
- Der Mangel wurde durch die Verwendung der Ware entgegen der Gebrauchsanweisung oder durch die Nichteinhaltung der vom Hersteller oder Verkäufer vorgeschriebenen Anweisungen verursacht.
- Ein Mangel, der durch den vom Käufer veranlassten Transport verursacht wurde.
- Ein Mangel, der durch die Handlungen (Handlungen oder Unterlassungen) eines Dritten oder des Käufers verursacht wurde.
- Ein Mangel, der durch unsachgemäße Lagerung der Ware (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Staubigkeit) oder normale Abnutzung verursacht wurde.
- Verletzung oder Entfernung von Schutzsiegeln und Kennzeichnungsaufklebern an der Ware.
- Mängel, die durch mechanische oder chemische Beschädigungen verursacht wurden.
7. Die Frist für die Erledigung der Reklamation ist gehemmt, wenn der Verkäufer nicht alle für die Erledigung der Reklamation erforderlichen Unterlagen (Teile der Ware, sonstige Dokumente usw.) erhalten hat. Der Verkäufer ist verpflichtet, so schnell wie möglich ergänzende Unterlagen vom Käufer anzufordern. Die Frist wird von diesem Zeitpunkt an gehemmt, bis der Käufer die angeforderten Unterlagen vorgelegt hat. Der Verkäufer stellt dem Verbraucher eine Bestätigung über das Datum und die Art und Weise der Erledigung der Reklamation aus, einschließlich der Bestätigung der eventuellen Reparatur und der Dauer der Reparatur, oder eine schriftliche Begründung für die Ablehnung der Reklamation. Der Verkäufer stellt diese Bestätigung an dem Tag aus, an dem die Reklamation am Sitz des Verkäufers eingegangen ist.
8. Der Käufer ist verpflichtet, bei Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistung den Abschluss des Kaufvertrages nachzuweisen, vorzugsweise durch den Kaufbeleg und den Liefer- oder Garantieschein, sofern dieser dem Käufer ausgehändigt wurde.
9. Nach Erledigung der Reklamation wird der Käufer aufgefordert, die reparierte Ware in Empfang zu nehmen.
Um eine Reklamation geltend zu machen, ist Folgendes erforderlich:
- das Original oder eine Kopie des Kaufbelegs für die Ware und des Lieferscheins, falls dieser ausgehändigt wurde
- eine geeignete Verpackung (möglichst im Original)
- eine genaue Beschreibung des Mangels (möglichst mit Angabe der Bedingungen, unter denen sich der Mangel manifestiert)
Ungerechtfertigte Reklamation:
1:
- Beschädigung des Etiketts, der Seriennummer, der Typenbezeichnung, des Siegels oder anderer geschützter Kennzeichen des Verkäufers, z.B. Aufkleber
- mechanische Beschädigung der Ware
- der Schaden durch unsachgemäße Behandlung, unsachgemäßen Gebrauch oder unsachgemäße Platzierung unter Bedingungen verursacht wurde, die den Schaden durch Feuchtigkeit, Staub, chemische oder physikalische Einflüsse oder durch Betrieb außerhalb des Temperaturbereichs von 5°C bis 30°C verursacht haben
- der Schaden durch höhere Gewalt verursacht wurde (Überschwemmung, Blitzschlag, Feuer...)
- die Veränderung der Ware durch eine unbefugte Person innerhalb der Garantiezeit, durch eine willkürliche Änderung der Konstruktion der Ware oder durch einen unbefugten oder unsachgemäßen Eingriff in die Ware durch den Käufer oder eine andere Person verursacht wurde.
2. Im Falle einer unbefugten Reklamation wird die Ware mit der Stellungnahme des zuständigen Mitarbeiters, der die Reklamation bearbeitet hat, zurückgeschickt. Die zur Reklamation eingesandte Ware wird repariert oder ersetzt, oder das Geld wird auf das Bankkonto des Käufers zurückerstattet.
3. Im Falle einer ungerechtfertigten Reklamation gibt der Verkäufer eine schriftliche Begründung für die Ablehnung ab, und der Käufer hat keinen Anspruch auf die Erstattung seiner Kosten im Zusammenhang mit der Abwicklung der Reklamation.
IX. Schlussbestimmungen
(1) Dieses Reklamationsverfahren ist ab dem 1. Januar 2015 gültig und wirksam und gilt für Waren, die ab dem Datum seiner Gültigkeit und Wirksamkeit gekauft werden.
2. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, es zu ändern.